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Die NATO: Ein sachlicher Blick auf ein Bündnis, über das viel behauptet und wenig verstanden wird

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Geschrieben von

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Thomas Suessli

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Veröffentlicht am

5/22/2026

Inhaltsverzeichnis

Warum wir die NATO verstehen solltenViele falsche BehauptungenEin Verteidigungsbündnis: Der Wortlaut von Artikel 5Einstimmigkeit als GrundlageBedingungen für den BeitrittHistorische Evidenz: Der Beitritt der drei baltischen Staaten, Finnlands und SchwedensEin politisches Bündnis ohne eigene Armee«Aber die NATO …» Hat der Westen Fehler gemacht?«Nie wieder Auschwitz» – die NATO-Operation «Allied Force» gegen die damalige Bundesrepublik JugoslawienKonsequenzen für die Schweiz

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(modifiziert 13. Juli und 15. Juli 2026, Information über Libyen und Jugoslawien hinzugefügt)

Warum wir die NATO verstehen sollten

Russland führt bereits einen hybriden Konflikt gegen Europa. Dieser könnte unter Umständen weiter eskalieren. Verschiedene europäische Staats- und Regierungschefs sprechen von einem Vulnerabilitätsfenster in den Jahren 2028 bis 2030. Die meisten EU-Länder, und damit auch unsere Nachbarn, sind Mitglieder der NATO. Im Falle einer kollektiven Verteidigung wären wir als neutraler Staat von Kriegsparteien umgeben. Es stellt sich insbesondere auch die Frage, ob und wie die NATO die Schweiz im Falle eines Angriffs unterstützen würde. Es ist deshalb relevant, diese Organisation richtig zu verstehen.

Viele falsche Behauptungen

Im Zusammenhang mit der neuen geopolitischen Weltordnung gibt es kaum eine Organisation, über die in der Schweiz so viele falsche Behauptungen kursieren wie über die NATO. Sie sei ein aggressives, von den USA angeführtes Militärbündnis, ein Werkzeug der Expansion, ein Block, der Staaten einverleibt und Russland einkreist. Diese Narrative sind weit verbreitet, entsprechen jedoch nicht der Realität.

Ein Verteidigungsbündnis: Der Wortlaut von Artikel 5

Als Schweizer müssten wir den Kern der NATO eigentlich gut verstehen, denn er steht in der Kuppel des Bundeshauses: «Einer für alle, alle für einen».
Die NATO ist ein politisches Bündnis zur kollektiven Verteidigung. Ihr militärischer Kern ist Artikel 5 des Washingtoner Vertrags von 1949: Ein bewaffneter Angriff auf ein Mitglied gilt als Angriff auf alle. Artikel 5 verpflichtet jedoch nicht zum automatischen Kriegseintritt. Jedes Mitglied leistet jenen Beistand, «den es für erforderlich erachtet». Das kann militärisch sein, muss aber nicht. Die Formulierung wurde bewusst offen gehalten. Die europäischen Partner wollten damals eine automatische Beistandspflicht, die USA nicht. Geblieben ist eine Verpflichtung zum Beistand, deren Art und Umfang jeder Staat selbst bestimmt.

Artikel 5 wurde in der gesamten Geschichte des Bündnisses nur ein einziges Mal ausgelöst, nämlich nach den Anschlägen auf die USA vom 11. September 2001.

Auch der EU-Vertrag verfügt mit Artikel 42 Absatz 7 über eine Klausel, die Artikel 5 nicht unähnlich ist, bisher aber kaum mit konkreten Absichten und Planungen unterlegt ist.

Einstimmigkeit als Grundlage

Im höchsten Gremium, dem North Atlantic Council, werden alle Entscheidungen einstimmig gefällt, und zwar von Vertretern der Mitgliedstaaten, die im Auftrag ihrer Regierungen handeln: auf Botschafterebene, auf Ministerebene oder, an Gipfeln, durch die Staats- und Regierungschefs selbst. Für Truppeneinsätze müssen gewisse Mitgliedstaaten zuerst die Zustimmung ihres Parlaments einholen.

Es entscheiden also nicht etwa die Militärs, sondern die demokratisch legitimierten Vertreter, und zwar einstimmig. Wird ein Land angegriffen und ruft es Artikel 5 an, müssen alle anderen Länder im North Atlantic Council dieser Anrufung im Konsens zustimmen.

Bedingungen für den Beitritt

Kein Land wurde je in die NATO gezwungen, geschweige denn von der NATO erobert oder besetzt. Im Gegenteil. Der Beitritt richtet sich nach Artikel 10, gemäss dem nur aufgenommen wird, wer sich aus eigenem Entschluss bewirbt. Und die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn alle bestehenden Mitglieder einstimmig zustimmen. Die NATO selbst hält fest, dass die Mitgliedschaft keinem Land auferlegt wird und jeder souveräne Staat selbst über seine Sicherheitsarrangements entscheidet. Wer austreten will, kann das nach Artikel 13 tun.

Wer beitreten will, muss die Bedingungen erfüllen. Zu den Aufnahmekriterien gehören ein funktionierendes demokratisches System auf Grundlage einer Marktwirtschaft, die zivile Kontrolle über das Militär und die Verpflichtung, Konflikte friedlich beizulegen. Mit Ausnahme von Irland, Malta, Österreich und Zypern sind alle EU-Mitglieder auch Mitglied der NATO. Die NATO ist damit, ihrem Selbstverständnis und ihren Regeln nach, ein Bündnis von Demokratien. Die Expansion, von der oft die Rede ist, kam nicht auf Druck von aussen, sondern auf Wunsch und Antrag der Beitrittskandidaten. Dieser Wunsch war in vielen Fällen von der Erfahrung getrieben, einem grösseren Nachbarn ausgeliefert, von diesem angegriffen oder durch ihn besetzt gewesen zu sein.

Historische Evidenz: Der Beitritt der drei baltischen Staaten, Finnlands und Schwedens

Historische Evidenz für den freiwilligen Beitritt liefern die drei baltischen Staaten sowie Finnland und Schweden. Die drei baltischen Staaten begannen ihren Weg in die NATO in den 90er Jahren nach ihrer wiedererlangten Unabhängigkeit, und dies unter grossen Bedenken der USA. Es wurde zu Recht festgestellt, dass sie militärisch kaum zu verteidigen seien, und es wurde sogar eingewandt, sie seien «länger Teil Russlands gewesen als von irgendetwas anderem» (George F. Kennan). Vor allem aber bestand die Sorge, Russland damit zu provozieren. Darin liegt womöglich eines der grössten Dilemmata des Westens. Der souveräne Entscheid demokratischer Staaten auf der einen, die Sorge vor einer Provokation Russlands auf der anderen Seite.

In der jüngsten Geschichte bekundeten die vormals bündnisfreien Staaten Finnland und Schweden mit ihrem Beitritt, dass sie Russland nach dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine als Aggressor einstuften und dass damit der Schritt in die Wertegemeinschaft der NATO für sie folgerichtig wurde.

Ein politisches Bündnis ohne eigene Armee

Die NATO ist ein politisches Bündnis und verfügt über keine eigenen Streitkräfte. Truppen und Material stellen die Mitgliedstaaten, jeweils aufgrund eines expliziten politischen Entscheids. Die Streitkräfte unterstehen erst dann einem zentralen Kommando, wenn ein Staat sie für eine konkrete Operation überstellt.

Was die NATO selbst besitzt, ist überschaubar. Es sind vor allem Aufklärungsmittel, gemeinsame Stäbe und Kommandostrukturen. Was als «NATO-Streitkräfte» bezeichnet wird, sind multinationale Verbände aus nationalen Armeen. Ein Bündnis ohne eigene Truppe kann niemanden im Alleingang angreifen. Es kann nur das tun, was seine 32 Mitglieder einstimmig beschliessen. Es ist undenkbar, dass die grössten Demokratien, darunter unsere europäischen Nachbarn, einstimmig einen völkerrechtswidrigen Angriff auf ein anderes Land beschliessen würden.

«Aber die NATO …» Hat der Westen Fehler gemacht?

Wer sich für diese Frage interessiert, ist mit dem Buch von Andreas Rödder, «Der verlorene Frieden. Vom Fall der Mauer zum neuen Ost-West-Konflikt» (2024), gut bedient. Ein Spoiler: Ja, er sieht den Westen nicht als schuldlos. Aber es hätte kaum etwas an der heutigen Situation mit Russland geändert.

Die NATO hat im Laufe ihres Bestehens vereinzelt auch andere Einsätze geführt, namentlich in Libyen, basierend auf einer Resolution des UN Sicherheitsrates, und auf dem Balkan mit dem Ziel, die Gewalt nach dem Zerfall Jugoslawiens zu stoppen. Obwohl nachträglich teilweise legitimiert bleibt der Einsatz in Serbien umstritten. Noch heute sorgen jedoch internationale Truppen unter NATO-Kommando und einem UNO-Mandat für Stabilität im Kosovo.

«Nie wieder Auschwitz» – die NATO-Operation «Allied Force» gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien

Mit diesem Satz legitimierte ausgerechnet der grüne Joschka Fischer den Einsatz gegenüber seiner ursprünglich pazifistischen Partei. Wer es im Original hören will, findet seine Rede hier. Die Rede sagt viel über den damaligen Zeitgeist und damit Rechtfertigung dieser Operation.

Der Vorwurf, «die NATO» habe im ehemaligen Jugoslawien völkerrechtswidrig bombardiert, zeigt genau auf, dass eben nicht die NATO entscheidet, sondern die politischen Verantwortungsträger. Massgeblichste Befürworterin war die damalige US-Aussenministerin Madeleine Albright. Bald sprach man von «Madeleine's War». Auf europäischer Seite trieb Tony Blair die Operation am entschlossensten voran. Mitgetragen haben den Konsensentscheid am Ende alle 19 NATO-Staaten.

Umstritten ist der Einsatz vor allem, weil, anders als später in Libyen, ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats fehlte. Russland und China blockierten. Die NATO handelte ohne völkerrechtliche Grundlage, im Nachhinein oft als «illegal, aber legitim» charakterisiert.

Konsequenzen für die Schweiz

Die Schweiz ist neutral. In Umfragen unterstützt ein grosser Teil der Bevölkerung die Neutralität in ihrer heutigen Form. Ein NATO-Beitritt würde gemäss diesen Umfragen keine Mehrheit finden. Eine Kooperation mit NATO-Staaten und der Organisation selbst ist aus neutralitätsrechtlicher Sicht hingegen möglich und gewünscht und wird von einem grossen Teil der Bevölkerung unterstützt.

Militärisch gesehen kann die Schweiz nicht nicht mit ihren Nachbarn kooperieren. Die militärische Kooperation mit unseren Nachbarn – ausser Österreich sind alle Mitglieder der NATO – bringt einen direkten Nutzen: etwa bei der Evakuierung von Schweizerinnen und Schweizern aus Krisengebieten, bei Existenzsicherungseinsätzen im Grenzgebiet, in der Ausbildung oder durch Erfahrungsaustausch.

Die Schweiz hat in der Vergangenheit an Krisenmanagement-Übungen mit Artikel 5 Bezug teilgenommen und sollte dies auch künftig tun. In diesen Übungen haben wir nicht etwa Schweizer Truppen in die NATO integriert, sondern schlicht und einfach die Rolle der neutralen Schweiz in einem Konflikt gespielt. Die NATO-Staaten müssen verstehen, wie die Schweiz in einem Konflikt funktionieren würde, und wir müssen verstehen, wie und wo wir uns einbringen können. In der Krise Köpfe kennen.

Die entscheidende Frage stellt sich, ob die NATO die Schweiz im Falle eines Angriffs unterstützen würde. Formell muss diese Frage verneint werden. Die NATO-Staaten werden ihre Verteidigungsausgaben bis 2035 auf 5 Prozent erhöhen (davon mindestens 3.5 Prozent Kernverteidigung) und sich dazu sogar weiter verschulden müssen. Die Schweiz leistet keinen militärischen Beitrag zur kollektiven Verteidigung und kann sich aktuell selbst nicht verteidigen. Je nach Bedrohung und Lage sind Kooperationen mit Nachbarn nicht auszuschliessen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Alle für einen bedingt, dass sich der eine auch für alle einsetzt. So steht es in der Bundeshauskuppel.

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